Wer ist "EU-Berufskraftfahrer" und was bedeutet das?EU-Berufskraftfahrer sind alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, die Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der folgenden Klassen erforderlich ist: C|CE, C1|C1E und D|DE (Linie < 50 km), D1|D1E, D|DE müssen ab dem 10. September 2009 (C-Klassen) bzw. ab dem 10. September 2008 (D-Klassen) eine Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildung absolvieren. Das heißt, wer einen Führerschein der oben genannten D-Klassen nach dem 10. September 2008 erteilt bekommt, muss eine Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation erwerben. Für LKW-Fahrer gilt der Stichtag 10. September 2009. Alle danach erworbenen Fahrerlaubnisse berechtigen ohne Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation nicht mehr dazu, gewerblich als Fahrer im Güter- oder Personenverkehr tätig zu sein. Diese Ausbildungsarten zum Berufskraftfahrer im Bereich Güter- und Personenverkehr gibt es: 1. Ausbildung 2. Grundqualifikation 3. Beschleunigte Grundqualifikation Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist nicht Voraussetzung! |