Wer ist "EU-Berufskraftfahrer" und was bedeutet das?

EU-Berufskraftfahrer sind alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, die Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der folgenden Klassen erforderlich ist: C|CE, C1|C1E und D|DE (Linie < 50 km), D1|D1E, D|DE müssen ab dem 10. September 2009 (C-Klassen) bzw. ab dem 10. September 2008 (D-Klassen) eine Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildung absolvieren.

Das heißt, wer einen Führerschein der oben genannten D-Klassen nach dem 10. September 2008 erteilt bekommt, muss eine Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation erwerben.

Für LKW-Fahrer gilt der Stichtag 10. September 2009. Alle danach erworbenen Fahrerlaubnisse berechtigen ohne Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation nicht mehr dazu, gewerblich als Fahrer im Güter- oder Personenverkehr tätig zu sein.

Diese Ausbildungsarten zum Berufskraftfahrer im Bereich Güter- und Personenverkehr gibt es:

1. Ausbildung
- Berufskraftfahrer
- Fachkraft im Fahrbetrieb
- Alternative Ausbildungsberufe mit staatlicher Anerkennung

2. Grundqualifikation
- Prüfung vor der IHK (Lehrgang nicht erforderlich)
- Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist Voraussetzung!

3. Beschleunigte Grundqualifikation
- Prüfung vor der IHK nach Besuch eines Lehrganges mit 140 Stunden inklusive 10 Fahrstunden

Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist nicht Voraussetzung!